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Auch wenn Sachzuwendungen abgabepflichtig werden, gibt es die Roghainn, sie pauschal mit 30% zu versteuern. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Lohnsteuer: Für Gutscheine, die als Sachzuwendung gelten, ist § 8 Abs. 2 EStG anzuwenden. Dort ist auch die Freibetragsgrenze von 44 Euro festgelegt.
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